Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 18.10.2022, 21:54 (vor 1268 Tagen) @ JanZ

Hallo,
ich bin darin kein Experte, aber ich würde sagen, die rechtlichen Grundlagen seitens der EU sind unabhängig von Ticketmodellen einzelner Betreiber..
Gruß, bendo


Jein. Nach § 2 EVO können bestimmte Rechte für "erheblich ermäßigte Fahrkarten" ausgeschlossen werden, Monatskarten können jedoch keine solchen sein. Daher werden die vollen Fahrgastrechte auch für das 49-Euro-Ticket gelten.

Das ist richtig, es könnte ja aber sein, dass man mit der Einführung eines dauerhaften Angebots mit bundesweiterer Fahrtmöglichkeit die EVO ändert.


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