Falsches Gleis. (Allgemeines Forum)

sfn17, Samstag, 15.10.2022, 00:56 (vor 1273 Tagen) @ J-C

Das Ding heißt Rundfunkbeitrag (das hat Gründe) und ist eine öffentliche Abgabe. In diesen "bestimmten Fällen", wie die hier zitierte Computer-Blöd verkündet, ist es nicht irgendwie "erlaubt", den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten, sondern der Rundfunksender als öffentliche Stelle muss in "diesen Fällen" die Barzahlung akzeptieren. Das ist das merkwürdige Ergebnis eines langjährigen Rechtsprozesses durch alle Instanzen. Eine böse Pointe ist: dem Kläger wurde am Ende Recht gegeben; er muss aber alle Verfahrenskosten tragen, weil er, nun ja, halt ein Konto hat und damit nicht die Option "Barzahlung" ziehen kann. Die beteiligten Gerichte haben sehr skurrile Urteile gefällt. Aber das ist nun überhaupt nicht bahnbezogen.

Eine gesetzlich gebotene Barzahlungsmöglichkeit für das 49€-Ticket dürfte wohl erst dann anzunehmen sein, wenn es sich irgendwie um eine Art öffentliches Ticket handeln würde, also etwa "ausgestellt" von einem Bundesfahrkartenamt. So ähnlich wie bei Briefmarken, die vom Bundesfinanzminister herausgegeben werden.


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