FV-Zugbindung aufgehoben bei NV-Fahrplanänderung (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Dienstag, 16.08.2022, 23:14 (vor 1301 Tagen) @ StephanTV
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 16.08.2022, 23:17

Aufgrund von Bauarbeiten fährt die RB jetzt 3 Minuten später, in Hamm hätte ich dann planmäßig nur noch 6 Minuten Umstiegszeit. Ich hab von der DB eine Mail bekommen mit der Empfehlung, bereits einen RE im NV zu nehmen, der 5 Minuten VOR meiner ursprünglich geplanten Abfahrt startet, mit diesem hätte ich dann aber 19 Minuten Umstiegszeit in Hamm.

Erstmal: Man könnte hier mit dem 9.1.1 BB dafür und dagegen argumentieren. Wenn Du z.B. den früheren Regionalzug nach Hamm nimmst, bist Du von keiner Verspätung betroffen. Die tritt ja eigentlich nur ein, wenn Du den nächsten oder einen noch späteren Regionalzug nimmst und deshalb in Hamm den Anschluss wahrscheinlich nicht erreichen wirst.
Sprich: Die Reise mit einer beliebigen Verbindung zu einem späteren Zeitpunkt antreten -> kein Problem. Frühere Verbindungen nutzen -> nicht ganz eindeutig.

In der geläufigen Handhabung ist es so, dass wenn man mit der nächstmöglichen Verbindung, die nach der geplanten Abfahrtszeit am Startbahnhof abfährt, erst 20min. später ankäme oder einer der eingetragenen Fernverkehrszüge nicht erreicht wird, dass die "Zugbindung" dann "aufgehoben" ist, d.h. früher wie später alle Verbindungen in Richtung des Ziels genutzt werden dürfen.
Schriftlich gibt es das bei der DB aber nirgendwo.

Man kann im Zweifel im Bahnhof auch einfach freundlich nach einem Stempel fragen.


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