Ticketkauf im Zug - Risiko? (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Montag, 11.07.2022, 10:47 (vor 1337 Tagen) @ Mike65

Aus den BB:
"Gleiches gilt, wenn aufgrund eines technischen Problems des Buchungssystems der Erwerb eines digitalen Tickets in einem Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der
tatsächlichen Abfahrtszeit des Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseiten
www.bahn.de und m.bahn.de sowie die Buchungs-App DB Navigator nicht möglich war. Der
Reisende erhält in diesen Fällen zunächst eine Fahrpreisnacherhebung, mit einem
Zusatzbeleg. In diesem Fall beginnt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen erst mit der Zusendung
einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Ergibt die Prüfung des Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass am Einstiegsbahnhof ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat tatsächlich nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht
betriebsbereit war bzw. dass der Erwerb eines digitalen Tickets in dem Zug der Produktklasse
ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach dessen tatsächlicher Abfahrt am Einstiegsbahnhof aufgrund technischer Probleme des Buchungssystems nicht möglich war, so ist statt des erhöhten
Beförderungsentgeltes lediglich der Flexpreis unter Berücksichtigung anwendbarer Ermäßigungen (z.B. Bahn-Card- und/oder Kinderermäßigung) zu zahlen."

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- bahn.de


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