Fshrgastrechte - 9 Euro Ticket? Zeitungsartikel klärt auf! (Allgemeines Forum)

Dampflokgaudi, Sonntag, 12.06.2022, 22:34 (vor 678 Tagen) @ Dampflokgaudi

Dürfen die Fahrgäste für die komplette Reiseroute auf den Fernverkehr ausweichen oder nur für einen Teil?
Aus den gesetzlichen Fahrgastrechten geht das nicht eindeutig hervor. Die Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus, dass die Regel für die komplette Strecke gilt. Bei der DB ist man sich zunächst unsicher. Eine Sprecherin der Bahn stellt schließlich klar: „Maßgeblich ist in diesem Fall die Verspätung am endgültigen Zielbahnhof der Reise.“ Ein Beispiel: Ein Fahrgast will mit dem 9-Euro-Ticket von Karlsruhe nach Sylt fahren. Der erste Umsteigebahnhof ist Heidelberg. Die S-Bahn von Karlsruhe nach Heidelberg hat eine halbe Stunde Verspätung. Der Passagier würde in Heidelberg seinen Anschlusszug nach Frankfurt verpassen. Die Bahn-App DB Navigator zeigt an, dass er dadurch eine Stunde später als geplant auf Sylt ankäme. Die Verspätung am Zielbahnhof beträgt also mehr als 20 Minuten. Nach Angaben der DB darf er in diesem Fall die komplette Route von Karlsruhe nach Sylt im Fernverkehr zurücklegen. Die DB rät, als Nachweis einen Screenshot von der angezeigten Verspätung in der DB-App zu machen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum