Geschenkgutscheine Rewe 30€ personenbedient einlösbar? (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.03.2022, 00:25 (vor 1442 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.03.2022, 00:30

Nun mögen die genannten Beispiele nicht abschließend sein, aber der letzte Satz "Näheres regeln ggf. die jeweiligen Gutscheinbedingungen" bietet Raum dafür, über Gutscheinbedingungen die Einlösbarkeit auf bestimmte Vertriebswege zu beschränken.

Das wäre grundsätzlich sicherlich möglich nach dieser Formulierung. Da stimme ich dir zu.

Als Gutscheinbedingungen sehe ich im Zusammenhang mit den hier angesprochenen Karten aus Märkten die "wichtigen Informationen" auf der Rückseite an. Und hier war, meine ich, das DB Reisezentrum unter "einlösbar" bei den 30€-Gutscheinkarten nicht aufgeführt, wohl aber bei den alten 29€-Gutscheinkarten.

Es ist schwammig gehalten, wie ich finde. Auf den alten Karten stand es natürlich ganz explizit drauf, dass sie im RZ eingelöst werden können. Auf den aktuellen Karten steht "Buchen Sie Ihren Fahrschein online unter [...] und lösen Sie Ihre Geschenkkarte ein, indem Sie den persönlichen Gutscheincode [...] während der Buchung eingeben."

Das könnte man auch nur als Vorschlag und Werbung für die online Buchung auslegen. Jedenfalls steht da nicht "einlösbar nur online".

Ich würde auf den ersten Blick sagen, dass es sich um keine abschließende Aufzählung/Nennung der Einlösemöglichkeiten im Sinne von "Näheres regeln ggf. die jeweiligen Gutscheinbedingungen" handelt und somit theoretisch eine Einlösung in allen Vertriebswegen ermöglicht werden müsste.

Dass die Bahn es nicht möchte, dürfte klar sein. Technisch ist es wohl möglich. So müssen halt die Mitarbeiter abwimmeln. Durch die Änderung des Wertes auf 30€ kann ja auch bei der telefonischen Buchung erkannt werden um welchen Gutschein es sich handelt. Eventuell hast du in einer Agentur mehr Erfolg, dort ist man tendenziell eher darauf aus, guten Service anzubieten, da man im Gegensatz zu RZ-Mitarbeitern tasächlich auf die Kunden (bzw. deren Provisionen) angewiesen ist. Die Bestellung ist teilweise auch per Mail möglich und einige nehmen keine Gebühren.

Wenn ich im Reisezentrum eine Gutscheinkarte hervorholte, wurde mir oft sinngemäß mitgeteilt, dass sie hier nicht einlösbar sei und erst nach meinem expliziten Hinweis, dass es sich noch um die alten (29€-)Gutscheinkarten handele und dem Durchlesen der "wichtigen Informationen" seitens des Personals, wurden die Gutscheine angenommen und verbucht.

Das hatte ich bei Vorlage der alten Karten noch nicht. Allerdings ein ähnliches Problem: Die alten Karten hatten ganz früher keine Begrenzung auf 5 Stück pro Vorgang auf der Kartenrückseite. Das kam dann irgendwann dazu, als offenbar zu viele Leute auf die Idee kamen, ihre BC100 damit zu bezahlen und einen Schalter für 60 min lahmzulegen. Mir wurde nach Einführung der Begrenzung die Einlösung von 7 Karten (ohne Einschränkung auf der Rückseite) verweigert. Erst nach längerer Diskussion akzeptierte man die Karten dann doch - beim Kauf bestand schießlich eine solche Limitierung noch nicht. Technisch gingen wohl bis heute 99 Stück.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum