Fahrtunterbrechung und City Option (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 14.12.2021, 23:42 (vor 1556 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 14.12.2021, 23:44

Du zäumst das Pferd von hinten auf. Der von dir bemängelte Nichtnachweis anhand des Tarifs entsteht nur, weil du dich nicht an den Verkaufsleitfaden hälst. Der sieht für City mobil im VBB keine Sonderregel gegenüber anderen Verbünden vor und gestattet dein Vorgehen schlicht nicht.

Der VKL ist im Außenverhältnis genau weshalb relevant? Na also. (übrigens habe ich bereits seit einiger Zeit weder Zugriff auf den VKL, noch irgendwas mit DB Vertrieb zu tun) Wir unterhalten uns hier ja über die tarifliche Gültigkeit eines Angebots, und nicht, ob es faktisch verkauft wird, oder nicht.

Faktisch verkauft werden übrigens auch allerlei andere Sachen, die tariflich tatsächlich nicht zulässig wären (wie zum Beispiel Sparpreise für reine NE-Strecken), auch da ist aber im Tarif ganz klar nachweisbar, dass das eben nicht zulässig ist.

Wenns dir hier also ums Recht haben, statt um eine Fachdiskussion geht, solltest du das auch so kommunizieren.

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Weg mit dem 4744!


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