Fahrtunterbrechung und City Option (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 13.12.2021, 19:48 (vor 1548 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von JeDi, Montag, 13.12.2021, 19:50

Auf der Fahrkarte. Fundstelle in den Beförderungsbedingungen ist A.2.5.1 Satz 1.

Aus dem Aufdruck ergibt sich aber die *Geltungsdauer*, und nicht die Gültigkeit an sich.

Und was steht auf den Fahrkarten?

"Gilt für eine einfache Fahrt [...] im Anschluss oder vor Antritt einer Reise mit der DB. Gültig nur in Verbindung mit einem DB-Fahrschein."

Im Anschluss an eine DB-Fahrt ist es (dass danach keine weitere Folgen darf, ist ja nicht ausgeschlossen); in Verbindung mit einem DB-Fahrschein auch.

Dass die Reise mit der DB sein muss, ist übrigens auch nicht aus dem Tarif erkennbar. Warum sollten ODEG-Kund_innen kein Citymobil buchen dürfen?

Am Ende gilt nämlich immer noch der Tarif, und nicht das, was irgendwo draufsteht.

Gilt für eine einfache Fahrt am angegebenen Geltungstag im Zeitraum von 2 Stunden im Anschluss bzw. vor Antritt einer Reise mit der Bahn nur in Verbindung mit einer Bahnfahrkarte in allen Verkehrsmitteln des oben genannten Geltungsbereichs.


Wo genau ist eigentlich erlaubt, City-Mobil-Fahrkarten zu anderen als den Zielbahnhöfen auszugeben? Die Zielgruppe ist doch im VKL eindeutig definiert.

Die Verkäuferberatung war mal der Meinung, man dürfe alles ausstellen, was das System hergibt.

--
Weg mit dem 4744!


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