LZB-Frage (Allgemeines Forum)

özFN, Donnerstag, 06.05.2010, 11:46 (vor 5931 Tagen) @ fabs

Na, ob das so im Sinne des Erfinders ist? Wenn ich einen Fahrplan für eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit bestelle und die Trasse entsprechend konstruiert ist (Überholungen von/durch und Kreuzungen mit anderen Zügen, sowie die grundsätzliche Zugfolge/Trassenbelegung), wird sich das EIU - hier DB Netz - sowie die dadurch betroffenen anderen EVU sicherlich freuen, wenn ich es mir auf einmal anders überlege und unnötiger Weise den ganzen Fahrplan durcheinander bringe.

Hallo,

und was wäre dein Lösungsvorschlag, wenn die Geschwindigkeit EVU-bedingt z.B. wegen der Witterung auf der KRM und NIM auf 200 Km/h oder wegen dem Problem mit der ICE-Tür auf 250 Km/h beschrängt werden muß?

Die entstandenen Verspätungen werden dem verursachenden EVU in Rechnung gestellt.

Grüße


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