OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte? (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 18.06.2021, 16:45 (vor 1015 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Reservierungszettel, Freitag, 18.06.2021, 16:46

Du erklärst doch im FGR-Formular:
[...]
Mit Deiner Unterschrigt bestätigst du die Richtigkeit.

Ich habe online ausgefüllt und nichts unterschrieben.

Ich habe das Onlineausfüllen bisher nicht praktiziert. Ich erwarte aber keine Abweichungen vom Offlineformular.

Auch online kannst du Sachverhalte erklären und im Gegenzug auf die einfache Farge antworten: War es so, wie du es hier dargestellt hast?

Die Antwort gibst du, wenn die gefordert ist.
Aus meiner Perspektive mit den Informationen hier, wäre meine Antwort: Nein.

Ich habe jetzt mal in die VO geschaut. Demnach: "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen

(a) der Erstattung des vollen Fahrpreises"

Insofern halte ich Deine Ausführungen für abstruse Konstruktionen jenseits der Rechtslage.

Ist diese Voraussetzung denn erfüllt? Wärest Du mehr als 60 Minuten später am Zielort gewesen?

Ja, wäre er die Züge nach Brüssel sind nunmal sehr begrenzt.


nur wenn er seine gebuchte Verbindung +/- 7 min nicht benutzt hätte, oder?

Und wenn der Anschluss 822 auf 316 geklappt hat, dafür müsste zumindest einer der beiden Züge einen zusätzlichen Halt eingelegt haben.


am Ziel wäre er doch pünktlich angekommen dann bzw. darum geht es nicht.

Wenn der 822 schon weg war bzw. es in Köln keine Korrespondenz zwischen den beiden Zügen gab dann nicht.


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