auch wenn man mit +58 am Ziel ankommt (Allgemeines Forum)

Henrik, Freitag, 18.06.2021, 16:02 (vor 1033 Tagen) @ john.lennon
bearbeitet von Henrik, Freitag, 18.06.2021, 16:04

Kann man machen. Oder es auch lassen. Moral ist im Wirtschaftsleben im Allgemeinen eher nicht so vorgesehen. Insofern darf da jeder eine Meinung haben. Nur: muss man's aber öffentlich herausposaunen? Welchen Zweck erfüllt das? Möchtest du Beifall? Oder ein Shitstürmchen im Wasserglas? Frage ich mal so rein interessehalber ...

Es ging nicht ums Rausposaunen. Es ging mir wirklich um das Verständnis, ob ein Erstattungsanspruch besteht, weil es sich um einen ganz knappen Fall handelt.

Schließlich wäre ich unter Nutzung des ICE 822 bis Köln mit nur 7 min früherer Abfahrt exakt zur ursprünglich vorgesehenen Zeit angekommen. Der ICE 822 hatte auch noch 5 min Verspätung, so dass ich effektiv sogar mit 2 min früherer Abfahrt zur gleichen Zeit hätte ankommen können. Wirklicher Grenzfall also.

Aber moralische Skrupel? Null! Wenn ich einen Anspruch auf Erstattung habe von einem Ticket, das mir sonst wertlos verfallen wäre, werde ich das höchstselbstverständlich machen. Ich bin doch nicht blöd. Als ob die Bahn und andere Verkehrsträger es anders machen würden. Bei meiner ehemaligen Pendelstrecke (ICE über die Riedbahn) kam ich oft genug mit 57, 58 oder 59 min Verspätung an und die Bahn hat es nicht im geringsten interessiert. sänk you for trävelling wiz deutsche bahn.

inwiefern?
Wenn Du FGR-Anträge einreichst, hat sie es zu interessieren.
Was genau kam als Antwort und wieso hattest Du das dann damals nicht hier weiter thematisiert?
Du hättest sehr hilfreiche Antworten erhalten.

natürlich ist Moral im Wirtschaftsleben im Allgemeinen so vorgesehen,
das wissen wir insbesondere jetzt.
Über die Moral der Bahn der letzten 2 Jahre können wir uns wahrlich absolut überhaupt nicht beschweren.


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