OT: auch wenn man den Zug gar nicht mehr haben wollte? (Allgemeines Forum)

john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 14:08 (vor 1015 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von john.lennon, Freitag, 18.06.2021, 14:11

Der OP ist in diesem Fall doch selbsterklärt kein Fahrgast

Bin kein Jurist, aber das halte ich für Quark. Du versuchst hier mit Semantik irgendeinen Streit aufzuzäumen, der juristisch irrelevant ist. Für die Fahrgastrechte kommt es einzig darauf an, ob ich eine gültige Fahrkarte hatte und ob es auf der Verbindung laut Karte eine juristisch relevante Störung gab.

EDIT: Und wie bereits in Antwort auf Blaschkes Kommentar geschrieben, wollte ich keinen Streit anfangen, sondern nur Einschätzungen dazu, ob es eine relevante Störung war, wo doch eine fast gleichwertige Verbindung 2 min früher ging.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum