Na ja ... (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Samstag, 24.04.2021, 08:57 (vor 1090 Tagen) @ Garfield_1905

Der Kauf des Tickets im Zug "entfällt" dann, man ist Schwarzfahrer. Kauft man sich dennoch eins, gilt dies nicht. Ggf kriegt man dann wegen Mißbrauch noch eine Strafanzeige.
Schöne neue Welt.


... da versucht die Bahn eine Verbesserung gegenüber dem 'Status quo' und was passiert ? Es gibt wieder jemanden, der irgendwas daran auszusetzen hat. Das man bei einer solchen Regelung etwas einbauen muß, um Mißbrauch zu vermeiden, scheint mir logisch.

Was ist denn jetzt konkret die Verbesserung für Fahrgäste ab Berlin?

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- bahn.de


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