Doch. (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Freitag, 23.04.2021, 18:54 (vor 1785 Tagen) @ Siggis Malz

Ein Smartphonebesitzer hat im Gegensatz zu einem Nichtbesitzer ab nächstem Jahr die Möglichkeit, nach Abfahrt des Zuges eine FK zu erwerben. Damit ist diese Möglichkeit des FK-Erwerbs an den Besitz eines bestimmten technischen Gerätes gebunden, also nicht barrierefrei und damit diskriminierend. Gäbe es die Möglichkeit des Erwerbs beim ZUB parallel dazu, gäbs nix zu Meckern.


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