**KOPFSCHÜTTELN PUR** (Fahrkarten und Angebote)

Burkhard, Mittwoch, 21.04.2010, 20:18 (vor 5832 Tagen) @ GUM

Meine ehrliche Antwort hierzu: Ich finde es unverschämt, so etwas auszuprobieren. Kostet nur Zeit und Goodwill des Mitarbeiters. Diese fehlt dann für die Beratung von ehrlichen Kunden.

Um es vorwegzunehmen: Ich stelle mich sicher nicht in Essen an den Bahnschalter um mir die 6 Euro erstatten zu lassen, aber in diesem Fall finde ich das mal gar nicht so verwerflich. Dass das ganze seltsame bis absurde Züge hat steht auf einem ganz anderen Blatt!

Zur rechtlichen Situation: Ja, es ist datenschutzrechtlich zulässig. Du hast quasi ein Leistungspaket aus einer Fahrkarte und einem verbundenen Produkt gekauft. Die Bahn MUSS die zugehörigen Unterlagen sogar 10 Jahre lang aufheben, da diese einen Buchungsprozess bzw. Zahlungsverkehr betreffen (sh. auch Abgabenordnung).

Da das ganze in zwei getrennten Verkaufvorgängen gemacht wird glaube ich nicht, dass das nachvollziehbar ist. Aber egal.


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