? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Mittwoch, 21.04.2010, 13:45 (vor 5938 Tagen) @ jakob

Hallo Ralf,
Du kennst Dich ja anscheinend gut aus. Wenn ich einen Freifahrschein mit Euro 20,00 Zuzahlung kaufe, sagst Du dass ich hier dann auch die DB-Fahrgastrechte habe.
Mein Problem ist nämlich, dass mein Lebensgefährte (nicht DB-Mitarbeiter) einen kleinen Sohn hat, den ich bisher bis zum 6. Lebensjahr auf meinem Freifahrschein mitgenommen habe. Nun habe ich zwischenzeitlich von diversen Stellen 7 unterschiedliche Aussagen, 4 nein, 3 ja zur weiteren Mitnahme dieses Jungen nach dem 6. Lebensjahr.
Was ist denn nun richtig? Könnte ich ihn, falls es tatsächlich mit dem normalen Freifahrschein nicht geht, zumindest mit der Zuzahlung (Fahrgastrechte) weiterhin befördern oder ist das ganz ausgeschlossen.

Ich bin zwar nicht Ralf, ich versuchs aber trotzdem mal ;)
Du kannst den Sohn deines Lebensgefaehrten nur dann kostenlos mitnehmen, wenn dieser auch fahrverguenstigungsberechtigt ist, also geht es nicht, es sei denn du heiratest ;)

Bei den "Normalreisenden" habe ich nämlich einen Passus gefunden, dass auch Lebensgefährten / Lebenspartner die Kinder des jeweils anderen auf die eigenen Fahrkarten bis zum 15. Lebensjahr mitnehmen können.

Normalreisende und Verguenstigte sind ein himmelweiter Unterschied...


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