DB-Mitarbeiter (Allgemeines Forum)
Also Lokführer dürfen privat (ohne UBK) zwar gratis fahren (1. Klasse?), müssen aber den geldwerten Vorteil versteuern ?
Nein, etwas komplizierter ist es schon. Der Freifahrtberechtigte zahlt ein sogenanntes Administrationsentgelt und bekommt für sich und seine Familienagehörigen entsprechende Berechtigungsausweise A (für den Mitarbeiter) bzw. B (für den Familienangehörigen). Dem Freifahrtberechtigen stehen pro Jahr anteilmäßig 16 einzelne Freifahrten zu, seinen Angehörigen die Hälfte. Sollte der Freifahrtberechtigte weniger als ein Jahr bei der Bahn beschäftigt sein, bekommt er anteilmäßig weniger Freifahrten (die Familienangehörigen dementsprechend auch). Die einzelne Freifahrt hat einen sogenannten Sachbezugswert, der Lohnsteuer- und SV-pflichtig ist. Kommt man über die festgelegte Freigrenze, werden die o.g. Steuern fällig. Der freifahrtberechtigte Mitarbeiter zahlt dann für alle im jeweiligen Monat erworbenen Fahrvergünstigungen seiner Familie die Steuer-/SV-Anteile.
Ob der Mitarbeiter 1.Klasse reisen darf, hängt u.a. von seiner Gehaltsgruppe ab.
Wie schaut das mit Ehepartnern oder so aus ?
Die Ehepartner erhalten die Hälfte der Freifahrten, allerdings in der Wagenklasse, die dem Fahrvergünstigten zustehen. Ist er z.B. 1.Klasse-freifahrtberechtigt, dürfen die Ehepartner auch 1.Klasse fahren. Die Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren dürfen nur zusammen mit den Eltern 1.Klasse fahren. Reisen sie allein, steht ihnen nur die 2.Klasse zu. Dafür wird auch nur der halbe Sachbezugswert angerechnet.
Wird die Fahrvergünstigung mißbräuchlich benutzt (z.B. an Dritte weitergegeben), wird die Fahrvergünstigung allen - also dem Mitarbeiter und den übrigen Familienangehörigen - vorübergehend oder auch dauerhaft entzogen. Unbeschadet dessen werden wohl beim Fahrvergünstigten auch ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten sein.
Weitere Pflichten:
Sowohl der Fahrvergünstigte selbst als auch seine fahrvergünstigungsberechtigten Familienangehörigen haben bei Bedarf unaufgefordert ihren Sitzplatz zahlenden Reisenden zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: es wird ein gültiger Mutterpaß oder Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Außerdem ist die sogenannte Sperrliste der Züge zu beachten. Bei Weigerung der Sitzplatzfreigabe/Sperrliste sind die Fahrvergünstigungen auch futsch, siehe oben.
Neu ist, daß bei sogenannten Personalfahrten (z.B. TagesTickets M Fern mit Zuzahlung) auch die Fahrgastrechte in Anspruch genommen werden dürfen.
Gruß, Ralf
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- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? -
sflori,
04.02.2010, 02:55
- Bundestagsabgeordnete + Polizisten -
Jipii,
04.02.2010, 03:05
- Bundestagsabgeordnete + Polizisten - Frank-RE, 04.02.2010, 10:58
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bahn-user,
04.02.2010, 11:11
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cyberle,
04.02.2010, 12:51
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Burkhard,
04.02.2010, 13:00
- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? -
BenjaRa,
04.02.2010, 13:14
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Fabian318,
04.02.2010, 15:52
- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? - ICE 79, 04.02.2010, 17:03
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liebe70,
04.02.2010, 17:18
- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? - Fabian318, 04.02.2010, 17:27
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Burkhard,
04.02.2010, 18:18
- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? - chritz, 04.02.2010, 19:21
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jakob,
21.04.2010, 13:32
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Matze86,
21.04.2010, 13:45
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liebe70,
21.04.2010, 22:30
- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? - Matze86, 22.04.2010, 09:11
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liebe70,
21.04.2010, 22:30
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Matze86,
21.04.2010, 13:45
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Fabian318,
04.02.2010, 15:52
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BenjaRa,
04.02.2010, 13:14
- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? - ICE 79, 04.02.2010, 13:03
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sflori,
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- Mitarbeiter - Fabian318, 04.02.2010, 17:06
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liebe70,
04.02.2010, 17:08
- DB-Mitarbeiter - Matze86, 04.02.2010, 18:12
- DB-Mitarbeiter - sflori, 04.02.2010, 19:49
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heinz11,
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- DB-Mitarbeiter - cyberle, 04.02.2010, 21:43
- "unaufgefordertes" Aufstehen -
gus78,
07.02.2010, 12:11
- "unaufgefordertes" Aufstehen - Matze86, 07.02.2010, 12:20
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- ? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? - Blaschke, 05.02.2010, 21:29
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Jipii,
04.02.2010, 03:05