DB-Mitarbeiter (Allgemeines Forum)

heinz11, Donnerstag, 04.02.2010, 20:31 (vor 6015 Tagen) @ liebe70


Weitere Pflichten:
Sowohl der Fahrvergünstigte selbst als auch seine fahrvergünstigungsberechtigten Familienangehörigen haben bei Bedarf unaufgefordert ihren Sitzplatz zahlenden Reisenden zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: es wird ein gültiger Mutterpaß oder Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Außerdem ist die sogenannte Sperrliste der Züge zu beachten. Bei Weigerung der Sitzplatzfreigabe/Sperrliste sind die Fahrvergünstigungen auch futsch, siehe oben.
Neu ist, daß bei sogenannten Personalfahrten (z.B. TagesTickets M Fern mit Zuzahlung) auch die Fahrgastrechte in Anspruch genommen werden dürfen.

Gruß, Ralf

Wie willst Du denn das kontrollieren bzw. durchsetzen? Das ist doch m.E das selbe Thema wie die bahn.comfort-Plätze.

heinz


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