Frage zu den Fahrgastrechten bezüglich der S-Bahnen in KA (Allgemeines Forum)

mmandl, Freitag, 07.08.2020, 19:31 (vor 2284 Tagen) @ JanZ

Kann es sein, dass wir aneinander vorbei reden? Du redest von Straßenbahnen, ich von Bus- und Schiffspassagen, die mit Bahnfahrkarten durchgehend tarifiert werden.

Ich hatte mich noch auf den Beitrag von Kanu bezogen und die Zitierung dann etwas unglücklich gekürzt. Im Ergebnis kommt man aber auch bei ergänzenden Beförderungen mit Bus, Schiff, "echter" Straßenbahn, Ballon und was sonst noch alles vorstellbar ist, zu einer durchgehenden Anwendung der Fahrgastrechte. Das Europarecht grenzt unterschiedliche Regelungen grundsätzlich nach der Schwerpunktmethode ab,selbst wenn dies nicht ausdrücklich normiert ist (zB bei den Grundfreiheiten). Liegt der Schwerpunkt des Vertrags in der Eisenbahnbeförderung, kommt die Fahrgastrechteverordnung daher auf die gesamten Beförderung zur Anwendung. Daran ändert auch nichts, dass die EVU meinen, dass das dann verschiedene Verträge seien. Diese Ansicht ist nämlich wegen des Umgehungsschutzes nach Art. 6 I VO sowie nach deutschem AGB-Recht unwirksam.


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