Frage zu den Fahrgastrechten bezüglich der S-Bahnen in KA (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Freitag, 07.08.2020, 02:17 (vor 1330 Tagen)

Guten Abend, ich habe mal wieder eine Fahrgastrechte-Frage.

Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten ja bekanntlich nicht für den innerstädtischen Nahverkehr, also nicht für Straßenbahnen und Busse. In Karlsruhe gibt es aber auch S-Bahnen, die auf Straßenbahnschienen und auf Eisenbahnschienen fahren, z.B. die S4 oder die S1. Mit den eben genannten S-Bahn-Linien kommt man auch zum Hauptbahnhof. Betrieben werden beide Linien von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), welche laut diesen PDF-Dokument ( https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/teilnehmende_evu.shtml) auch an der gemeinsamen Entschädigung durch das SC FGR teilnimmt. Nach all dem müssten die Fahrgastrechte also auch für die S-Bahnen in Karlsruhe gelten, oder irre ich da?

Falls nicht führt das zu einer weiteren absurden Frage. Warum macht es für die Fahrgastrechte einen Unterschied, ob ich mit der Straßenbahn 2 oder mit der S4 zum Hauptbahnhof fahre und dort aufgrund von Verspätung derselben meinen Anschlusszug verpasse? Beide fahren auf genau den gleichen Schienen, bedienen genau die gleichen Haltestellen (zumindest im Stadtgebiet) und werden sogar teilweise mit dem gleichen Fahrzeug gefahren.

Warum regelt man es nicht einfach so, dass alle öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch Busse und Straßenbahnen, Bestandteil der Fahrgastrechte sind? Bei Bussen sollten aber nur Erstattungsansprüche (damit meine ich die 25 bzw. 50 % Entschädigung) geltend gemacht werden können, wenn das Verschulden beim Busunternehmen liegt, also wenn z.B aufgrund von Fahrzeug- oder Personalmangel ein Bus ausfällt, nicht aber, wenn z.B. eine Verspätung aufgrund eines Staus entsteht, denn dafür kann das Busunternehmen ja nichts. Übernachtungs-, Zugbindungaufhebungs-,und Taxiansprüche sollten aber bei allen öffentlichen Verkehrsmittel unabhängig vom Verspätungsgrund geltend gemacht werden können, damit der Reisende die Sicherheit hat, nicht irgendwo zu stranden. Man könnte auch noch darüber nachdenken, ob man auch noch Linienschiffe mit in die Fahrgastrechte aufnimmt. Selbstverständlich müsste die gesamte Reisekette auf einem Fahrschein sein. Dazu wäre wahrscheinlich auch noch eine Reform und Vereinheitlichung des Tarifsysfems im öffentlichen Personenverkehr nötig. Das alles würde die Attraktivität des öffentlichen Personenverkehrs auf jeden Fall massiv erhöhen.

Was haltet ihr von diesen Vorschlägen und habt ihr vielleicht sogar eine Antwort auf meine Fragen?

Viele Grüße und gute Nacht!

Knochendochen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum