Frage zu den Fahrgastrechten bezüglich der S-Bahnen in KA (Allgemeines Forum)

mmandl, Freitag, 07.08.2020, 17:23 (vor 2231 Tagen) @ JanZ

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle. Die DB schließt auf ihrer Website FGR für Schiffs- und Busabschnitte ausdrücklich aus, Ausnahme IC-Bus.

Das kann sie gerne machen, das ist nur nach Art. 6 I der Verordnung unwirksam. Nochmal: Eisenbahnen i.S.d. Europarechts sind alle Schienenbahnen, die auf 2 Gleisen fahren und sich aus eigener Kraft fortbewegen. Die Mitgliedstaaten können Unternehmen die grob gesagt nurauf regionalen Netzen unterwegs sind, von der Genehmigungspflicht ausnehmen. Das hat die Bundesrepublik für Unternehmen gemacht, die nur Straßenbahnen betreiben. Daher finden die Fahrgastrechte bei Straßenbahnen, die von solchen Unternehmen betrieben werden, keine Anwendung. Betreibt ein genehmigtes EVU aber eine Straßenbahn, finden die Fahrgastrechte Anwendung. Das liegt daran, dass nicht auf das Rechtsregime angestellt wird, nach dem sich der eigentliche Betrieb richtet (BOStrab oder EBO), sondern auf das Unternehmen selbst geschaut wird.


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