Fahrgastbefragungskatalog (Allgemeines Forum)

ICETreffErfurt, Eisenach, Dienstag, 04.08.2020, 18:06 (vor 1333 Tagen) @ ICE619
bearbeitet von ICETreffErfurt, Dienstag, 04.08.2020, 18:09

Schöner Bericht!
Ich kenne das aber von früher anders, da wurde man zum Ticket nur befragt welches Ticket man hat.
Zeigen musste man garnichts.
Hat sich das geändert oder hast du da deine eigenen Regeln?:-)

Also die Arbeitsanweisung ist bei uns (Omnitrend) ziemlich klar, dass das Ticket vorzuzeigen ist.

Hintergrund ist, dass die Fahrgastbefragung der TUVK (Tarif- und Vertriebskooperation) zwischen privaten und der DB dient. Es geht also darum, welchen Anteil an Fahrgästen mit bei der DB verkauften Fahrkarten bei den Privaten EVUs so herum fahren und umgekehrt wie viele von privaten EVUs verkaufte Fahrkarten bei der DB so herum fahren.

Deswegen sehen die Apps / Fragebögen explizit eine Eintragung von Fahrpreis, Fahrscheinform (App, Schalter, Automat, etc) und verkaufendes Unternehmen (DB, privates EVU, lokaler ÖPNV, Dritt-Anbieter-Apps, Reisebüros, etc) vor.

Alle anderen Fragen nach "Sind auf dem Weg zur Arbeit?" oder "Haben sie eine Fahrerlaubnis und hätte ihnen ein PKW für den Reiseweg zur Verfügung gestanden?" sind reines Geplänkel und meist für die Verkehrsforschung rein geschmuggelt worden.

Im Prinzip lassen sich die Fragen, die wir so stellen, in vier große Kategorien tun:

1.) Reiseweg mit Vor- und Nachlauf (zur Identifizierung der zeitlichen und räumlichen Fahrkartennutzung)
2.) Fahrkartendetails (Tarif, Fahrscheinform, Verkäufer, bei Zeitkarten noch die Gültigkeit und Nutzungshäufigkeit)
3.) Mitreisende (Anzahl weitere erwachsene Mitfahrer, Kinder, Hunde, Fahrräder)
4.) Sonstige Fragen der Verkehrsforschung (Frage nach dem Wohnort, Frage nach dem Schulort/Arbeitsort, Frage nach dem Grund der Fahrt, Frage nach dem privaten PKW, etc)


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