Fahrgastrechte bei Umwegsfahrten (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Mittwoch, 29.07.2020, 18:04 (vor 1360 Tagen)

Folgende Situation: Ich möchte von A nach D über C fahren. C liegt nicht direkt zwischen A und D, sondern stellt einen deutlichen Umweg dar. In C steigt ein Freund von mir zu, dessen Fahrkarte für den Abschnitt C bis D ich dabei habe. Auf dem Weg von A nach C erfolgt noch ein Umstieg in B. Wenn ich aufgrund von Verspätung des ersten Zuges den Anschlusszug in B nicht mehr erreiche, wird ja die Zugbindung aufgehoben. Ich könnte also von B direkt nach D fahren, das wäre auch von dort aus noch schneller als die Route über C. Natürlich will ich aber über C fahren, weil mein Freund sonst ja ohne Fahrkarte dahsteht.

Jetzt die Frage: Darf ich im Falle des Anschlussverlusts in B trotzdem über C fahren, obwohl dies langsamer als der direkte Weg wäre? Wenn ich nämlich über C fahren würde, würde ich über 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen, dann wäre ja auch noch eine 25 % FGR-Zahlung fällig. Würde ich ab B den direkten Weg nehmen, wäre das nicht der Fall. Muss man im Falle eines Anschlussverlustes immer den direkten Weg zum Ziel nehmen, auch, wenn ursprünglich ein Umweg geplant war?


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