Du gibst den Weg doch vor. Auf zum Anwalt! (Fahrkarten und Angebote)

Der Blaschke, Dienstag, 09.06.2020, 10:04 (vor 1414 Tagen) @ Invictus

Huhu.

Lese ich mir aber das BGB-Urteil durch, stehen ihre Chancen recht gut wenn nicht sogar besiegelt.

Und wo ist dann jetzt das Problem?

Der Einfachheit halber und um die Konversation mit der DB abzukürzen, empfehle ich die sofortige Konsultation eines Anwaltes. Rechtsschutzversicherung sollte zur Sicherheit vorhanden sein. Dann eben kurz die Rechte einklagen. Fertig.

Als Gentleman begleitest du die Dame natürlich und erklärst dem Anwalt die Dinge - u.U. blickt der bei der Bahn ja auch nicht durch und macht sonst noch was falsches.

Mußte nur aufpassen, dass der Mann der Freundin deiner Frau kein Weichei ist. Nicht dass die Freundin deiner Frau dich dann für deine Durchsetzungsgabe bewundert und dann mal deine Frau werden will und infolge dessen deine Frau nicht mehr die beste Freundin ist.


Schöne Grüße von jörg


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