Entschädigungsgutschein abgelaufen, was tun (Fahrkarten und Angebote)

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 09.06.2020, 00:46 (vor 1410 Tagen) @ Invictus
bearbeitet von Berlin-Express, Dienstag, 09.06.2020, 00:47

Hallo zusammen,

Hallo,

die Freundin von meiner Frau hat mich heute Nachmittag angerufen und berichtete folgendes:
Im April 2019 reichte sie beim Servicecenter Fahrgastrechte ein Verspätungsfall ein.
Bei der Entschädigung wählte sie in Form eines Gutscheins.

Nun wollte sie heute einen Zug buchen und ihr Gutschein war abgelaufen, sprich das eine Jahr war schon verstrichen.
Sie will den Fehler garnicht bei jemand anderen suchen, hätte sie besser mal ordentlich lesen sollen und an der Pinnwand oä festigen dass man es nicht vergisst.

Sie fragt sich nun, was sie da am besten tun kann und ich geb die Frage einfach mal hier weiter.

Was schlagt ihr vor?
Zum Reisezentrum?
Servicecenter Fahrgastrechte anrufen?
Kundendialog in Bamberg kontaktieren?

Kundendialog

Ich kenne nur das BGB-Urteil mit dem Absatz, dass die Gutscheine eine Mindestdauer von drei Jahren haben und ein Gutschein im Grunde nicht wirklich ablaufen kann.

Dies gilt nur für Gutscheine bei denen nicht von vornherein ein Gültigkeitsdatum festgelegt wurde.

Ob und welch Unterschiede es da gibt weiss ich nicht.

Auf jeden Fall denke ich, dass da schon etwas möglich ist.

50:50

Habt ihr dbzgl ggf Erfahrungen?

Einmal wurde mir aus Kulanz ein neuer Gutschein ausgestellt, beim zweiten Mal nicht.

Bedanke mich vorab im Namen der Freundin und gute Nacht allen!:-)

Viel Glück!
Immerhin wurde die Gültigkeit mittlerweile auf drei Jahre verlängert, bringt in dem kontrekten Fall leider nichts, aber für die Zukunft ggf. ganz gut.

--
[image] #FreeAssange


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