FGR:Weiterreise unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 01.06.2020, 22:42 (vor 2111 Tagen) @ Berlin-Express

Die EU Fahrgastrechteverordnung sieht keine Beschränkung bei der Wahl einer späteren Reiseverbindung vor. Im Recht bist du also in jedem Falle auch wenn du Monate später fährst, die Frage ist halt ob du den eventuellen Konflikt mit dem Zugpersonal aushälst.

Na ja, es gibt halt die Formulierung "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" in der EG-VO. Da könnten die Beförderer nun argumentieren, dass eine Reise nach Ablauf der Geltungsdauer der ursprünglichen Fahrkarte nicht mehr unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen stattfände.
Wobei das Verkehrsunternehmen nach Nummer 2.5.3 BB PV

die Geltungsdauer einer Fahrkarte [verlängert], wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Nur wie weit sich diese Verlängerung erstreckt, ist nicht definiert.


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