Als Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Montag, 01.06.2020, 20:51 (vor 2114 Tagen) @ ICE920

Als Fahrgastrechte einreichen mit Fahrtabbruch ab dem Abgangsbahnhof, ist ja immer möglich wenn man 60 Minuten später ankommt, das wird hier wohl der Fall sein.


Ja, das ist bekannt. Aber ich möchte die Reise nicht streichen, sondern nur verschieben. Ich sehe es ehrlich gesagt auch nicht ein, für ein anderes Datum mehr zu zahlen, weil die DB Fahrkarten für Züge verkauft, von denen sie weiß, dass sie nicht fahren (zumindest die ÖBB wusste vom Ausfall auf ÖBB-Gebiet schon länger) und man faktisch erst am Vortag Tickets kaufen soll, in der Hoffnung, der Zug fährt tatsächlich.

Für eine nicht DB Fahrkarte kann das natürlich schwierig werden, aber das ist eben das Risiko wenn man im Ausland kauft, und die Strecke liegt auch noch nur im Ausland.


Wie kommst du auf "im Ausland kaufen"? Die DB verkauft das gesamte Kontingent an Fahrkarten für den Kooperationsverkehr und ist übrigens interessanterweise auch als Beförderer südlich des Brenners eingetragen <1280>. War das früher nicht Trenord?

Kannst die Tickets einreichen zur Erstattung. Was anderes wird es nicht geben. Da sich die Situation immer ändern kann, kannst du garnicht wissen das die DB das wusste...

Was du der DB vorwirfst, kann man dir auch vorwerfen, das du es ja schon gewusst hast das keine Züge fahren und dir deswgen extra ne günstige Fahrkarte gekauft hast. Wobei die Frage nach dem Kaufdatum schon wichtig ist, da ja immer noch ne Reisewarnung gilt :-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum