Als Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Montag, 01.06.2020, 21:01 (vor 2111 Tagen) @ keksi
bearbeitet von ICE920, Montag, 01.06.2020, 21:01

Kannst die Tickets einreichen zur Erstattung. Was anderes wird es nicht geben. Da sich die Situation immer ändern kann, kannst du garnicht wissen das die DB das wusste...

Wie gesagt, die ÖBB wusste vom Ausfal (davon hab ich im Mai gepostet). Das es der DB unbekannt sein sollte, wäre angesichts dessen nicht nachvollziehbar. Es ist wohl eher, dass das einfach niemanden gekümmert hat.

Was du der DB vorwirfst, kann man dir auch vorwerfen, das du es ja schon gewusst hast das keine Züge fahren und dir deswgen extra ne günstige Fahrkarte gekauft hast. Wobei die Frage nach dem Kaufdatum schon wichtig ist, da ja immer noch ne Reisewarnung gilt :-)

Es gilt eine Reisewarnung und kein Reiseverbot ;)
Irgendwann Mitte Mai hat Italien verkündet, die Grenzen zu öffnen (und Deutschland war auch interessiert an der Öffnung der Grenzen für Touristen). Da war mein erster Reflex: Venedig anschauen, bevor die Touristenmassen wiederkommen. Auf bahn.de geschaut: Züge sind drin. Wunderbar! Gebucht!


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