Als Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 01.06.2020, 21:16 (vor 2111 Tagen) @ ICE920

Kannst die Tickets einreichen zur Erstattung. Was anderes wird es nicht geben. Da sich die Situation immer ändern kann, kannst du garnicht wissen das die DB das wusste...


Wie gesagt, die ÖBB wusste vom Ausfal (davon hab ich im Mai gepostet). Das es der DB unbekannt sein sollte, wäre angesichts dessen nicht nachvollziehbar. Es ist wohl eher, dass das einfach niemanden gekümmert hat.

Es spielt doch überhaupt keine Rolle, was wer über den veröffentlichten Fahrplan hinaus wusste oder wissen konnte. Es wurde eine Fahrkarte aufgrund des Fahrplans verkauft/gekauft und nun fallen die Züge aus. Die EU-Fahrgastrechte wurden, soweit ich weiß, wegen Corona nicht eingeschränkt, auch nicht die "Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes".

Es gilt eine Reisewarnung und kein Reiseverbot ;)

Andersherum interessiert die DB ja auch nicht, ob man gute Gründe hat, gebuchte Fahrten komplett abzusagen - ich meine jetzt z.B. solche mit Reisedatum nach dem 4. Mai. Egal, ob es sogar eine Reisewarnung (bzw. in Inland ein Betretungsverbot o.ä.) gibt.


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