Reisewegbindung bei aufgehobener Zugbindung - was bringts? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Dienstag, 12.05.2020, 12:15 (vor 2036 Tagen) @ SEE 238

Das Thema wird übrigens auch gerade in der Service-Community behandelt, dort wurde die Definition jüngst noch einmal bestätigt. Offenbar ist es sogar so, dass dieser einschränkende Passus zum "Reiseweg" erst nachträglich hinzugefügt wurde.

Ich frage mich vor allem, was es der DB bringt, die Sache so restriktiv zu handhaben.
Wird da etwa der Verkauf von im personenbedienten Verkauf erworbenen Sparpreisfahrkarten befürchtet, wenn sie tatsächlich flexibel nutzbar sind?
Und noch mal zum Satz von der DB-Coranainfoseite

Dabei müssen Sie die Strecke, den Reiseweg und die Wagenklasse nutzen, wie sie auf der Fahrkarte angegeben sind.

Wie unterscheiden sich jetzt "Strecke" und "Reiseweg"? Muss der Bahnkunde nun wissen, wie der Laufweg seines Zuges ausschaut? Selbst wenn man bspw. Produktklasse C nutzen darf, so verkehren solche Züge oft nicht auf den Schnellfahrstrecken. Da läge dann doch bereits eine andere "Strecke" bzw. ein anderer "Reiseweg" vor. Aus meiner Sicht sollte die DB den Passus noch mal überarbeiten und verkehrsübliche Wege zulassen, um die Flexibilität für die Fahrgäste zu erhöhen. Denn noch einmal: Welchen Schaden hätte sie dadurch?


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