Stellungnahme der DB zu vergleichbaren Fällen (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Donnerstag, 06.02.2020, 13:37 (vor 2233 Tagen) @ Splittergattung

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es dabei um die Nutzung eines anderen Zuges bei mehr als +60 nach VO 1371 ging - mit einem iSd EVO erheblich ermäßigten Fahrschein?

es ging um Verspätungen von mindestens 20 Minuten nach Paragraph 17 EVO. Genutzt wurde das Semesterticket NRW, welches laut Tarif nicht erheblich ermäßigt ist.


Ausfälle und große Verspätungen mit NRW-Semesterticket habe ich bisher immer über die NRW-Mobilitätsgarantie abgerechnet und nicht übers Servicecenter Fahrgastrechte, da hatte bisher nie Probleme.

Die Bedingungen sind aber nicht deckungsgleich.

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