Entschädigung pauschal & Semesterticketanteil ist bekannt. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:55 (vor 2236 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 04.02.2020, 12:57

Ich wusste nicht dass für Semestertickets auch diese Regelungen gelten.
Dachte auch immer an die "erheblich ermäßigte Fahrkarte".

Entschädigungen gibt es bei +60 aber keine oder ?

Pauschal:
1.50 EUR ab +60 Minuten (keine extra Stufe ab +120 Minuten), aufsummiert über die Gültigkeit der Fahrkarte maximal 25% des Fahrkartenwertes.

Denn wie berechnet man den Wert der Fahrt (ubd davon 25%).

Der Semesterticketanteil am Semesterbeitrag ist definiert und auf entsprechenden Internetseiten z.B. des Studentenwerkes auch aufgeschlüsselt.

Damit ist dieses Problem analog zu anderen nicht-streckengebundenen Zeitkarten (z.B. Verbund-Jahreskarten, BC100).

Die Aufschlüsselung nach "Verbund-Anteil" und "SPNV-Bundesland-Anteil" (was eigentlich zwei verschiedene "Tickets" sind) unterlasse ich der Einfachheit halber, ist für den Fahrgast auch nicht wirkluich ersichtlich der Unterschied.


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