EuGH Urt. v. 02.03.2017, Rs. C-568/15 - Thema verfehlt (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 22.01.2020, 17:24 (vor 2285 Tagen) @ Invictus

Ich verstehe ihre Antwort nicht ganz.
Erklären sie, sie mir nochmal?
Ernstgemeint.

Keine Gültigkeit hat das EuGH-Urteil außerdem für Verträge, die den Regelungen des § 312 Abs. 2 bis 6 BGB beziehungsweise des Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie unterfallen, so etwa Beförderungs-, Timesharing- oder im Wege eines Fernabsatzgeschäfts geschlossene Reiseverträge.

--

außerdem ergibt sich das ja schon aus der Natur der Sache heraus, wie aus Deinem Beitrag ja sehr schön zu entnehmen.
Wäre es tatsächlich so wie von ihm vermeintlich unterstellt, dann wäre es bereits seit Jahren umgesetzt, s.o.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum