Ungenehmigte unternehmerische Preissteigerung? (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Montag, 13.01.2020, 11:33 (vor 1558 Tagen) @ Nordy, gefällt einem Benutzer
bearbeitet von martarosenberg, Montag, 13.01.2020, 11:33

Im Regionalverkehr gilt bis 50 Kilometer bereits der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, Fahrten über 50 Kilometer werden seit 01.01.2020 ebenfalls vom reduzierten Steuersatz begünstigt. Eine Preissenkung für Angebote des Gemeinschaftstarifs der Eisenbahnen für den Nahverkehr kann voraussichtlich frühestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgen. Grund dafür ist, dass die Nahverkehrsunternehmen nicht allein über die Weitergabe der Mehrwertsteuerabsenkung an die Kunden entscheiden, sondern sich mit verschiedenen Partnern abstimmen und eine Vielzahl von Vertragskonstellationen berücksichtigen müssen.

Naïv sehe ich das genau andesherum: MwSt-Senkung -> muss direkt weitergegeben werden, weil sonst die Unternehmen mehr verdienen. Alles andere müsste abgestimmt werden. Es gelten ja für die Unternehmen die Preise vor Steuer als Berechnungsgrundlage.

Ohne direkte Weitergabe wäre es ja eine quasi eine ungenehmigte Preiserhöhung (Unternehmen verdienen mehr). Auch geschäftsreisende die die MwSt. zurückerhalten, zahlen so plötzlich _mehr_, wenn die Senkung nicht weitergegeben wird.

Warum ist das so nicht korrekt wie ich es sehe?


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