Subsumtion (Allgemeines Forum)

WbuIV, Sonntag, 29.12.2019, 19:22 (vor 2363 Tagen) @ Hustensaft

Davon, dass zwei Juristen subsumieren und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen leben ganze Gerichtspaläste.

Gerade bei der Angemessenheitskontrolle von AGB gilt: wir befinden uns auf hoher See. Ich kenne zumindest keine entsprechende relevante Rechtssprechung.

Was die Bahnbonuspunkte betrifft würde ich auf die allgemeine Verjährungsfrist (also 3 Jahre zum Jahresende)als angemessene Frist setzen, analog der Rechtssprechung zu Gutscheinen. Ein Versuch könnte auch sein, analog der der Gültigkeitsdauer von Bahnbonuspunkten zu argumentieren.

Wie das Abwägen bei der "1.-Klasse-Pflicht" bei 1. Klasse (Super-)Spar-Tickets ausgehen könnte habe ich keine Präferenz.


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