Wenn die Argumente ausgehen schimpft man eben (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 29.12.2019, 13:04 (vor 2359 Tagen) @ Henrik

Und solche Beförderungsbedingungen sind für den Kunden überraschend und benachteiligen diesen unangemessen und sind damit unwirksam.


Nicht wirklich, nein.

Steile These, leider nur so völlig ohne Begründung.

Nur zur Erinnerung: Führt ein Zug ausnahmsweise keine 1. Klasse, dürfte nach der Logik kein Fahrgast mit einem (Super-)Sparpreis 1. Klasse mitfahren, obgleich der Zug ja verkehrt.


Nur zur Erinnerung: Führt ein Zug ausnahmsweise keine 1. Klasse, so gilt dieses Ticket auch für die 2. Klasse.

Ich vergaß, dass ist dann ja auch etwas völlig anderes … *Ironie aus*

Gehe mal besser nicht von Deiner wirren Logik aus,
sondern vom natürlichen Menschenverstand und was in den BB zu lesen ist.

Genau, wilde Beschimpfungen sind die überzeugendsten Argumente. Der Inhalt der BB ist und bleibt rechtswidrig und unwirksam - und die Sache mit dem gesunden Menschenverstand sollten wir hier nicht weiter verfolgen, das ist definitiv nicht zielführend. Fakt ist, dass bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit darauf verwiesen wird, dass mit dem Fahrkartenkauf ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird und sonst nichts. Fällt also der ICE aus und wird durch einen IC ersetzt, hat man nur Anspruch auf Beförderung und keinen Erstattungsanspruch (Ausnahme Flexpreis). Fehlt die Reservierung, beschränkt sich der Anspruch auf Erstattung des Reservierungsentgeltes (übrigens auch ein rechtlich höchst fragwürdiger Fall). Aber klar, mit einem Ticket für die 1. Klasse sich nur in der 2. Klasse befördern zu lassen, das geht natürlich gar nicht, es sei denn, man hat einen Flexpreis - und das ist dann natürlicher Menschenverstand ...

Otto Normalfahrgast darf zurecht davon ausgehen, dass er mit einem Ticket 1. Klasse, gleich welcher Preisart das Ticket ist, er den Zug benutzen darf, egal in welcher Klasse (im Umkehrschluss ist es ja auch logisch, dass man mit einem 2. Klasse-Ticket eben nicht in die 1. Klasse darf).


Bei den Sparpreis Tickets gilt grundsätzlich die Klassenbindung - davon darf der Fahrgast zurecht davon ausgehen.

Steht ja auch außer Zweifel, dass dies grundsätzlich gilt - ein Ticket für die 2. Klasse gilt eben auch nur dort und nicht in der 1. Klasse. Es ist üblicherweise nirgendwo ein Problem, wenn man als Kunde einen Downgrade freiwillig vornimmt, nur beim Sparpreis der Bahn, bei dem man bekanntlich nur das Recht auf eine Beförderung erwirbt (s.o.), soll das jetzt ein Problem sein - es sei denn, der Zug führt keine 1. Klasse oder diese ist nicht nutzbar, dann darf ich doch wieder in die 2. Klasse ...


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