Alles machbar ... (Allgemeines Forum)

Blaschke, Mittwoch, 25.12.2019, 10:16 (vor 1602 Tagen) @ Obitwo

Hey.

"Das Gericht argumentiert, dass der "wesentliche Teil" der Arbeit der Caterer nicht in Österreich erledigt wurde, sondern bei der Be- und Entladung der Speisen und Getränke in Ungarn stattfand. Dienstanfang und Dienstende waren ebenfalls in Ungarn, dort wurden die administrativen Aufgaben erledigt. Daher komme die Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung."

Damit dürften "Langläufe" nach Westerland o.ä. schwierig werden.

Nö, warum? Im 'Mimara' fuhr das Gastroteam auch durchgehend Zagreb Berlin, 5 Std Pause, zurück nach Zagreb.

Vielleicht nicht unbedingt mit diversen Arbeitszeitgesetzen im Einklang. Aber wo kein Kläger ...

Einziger Haken: entweder gibt's dann auf gesamten Laufweg minderwertige osteuropäische Lebensmittel oder man muss den höherwertigen West-Fraß erst in den Osten karren.


Schöne Grüße von jörg


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