Ein wichtiger Punkt fehlt in der Zusammenfassung: (Allgemeines Forum)

Obitwo, Trier / Braunschweig, Dienstag, 24.12.2019, 23:37 (vor 1602 Tagen) @ Power132

"Das Gericht argumentiert, dass der "wesentliche Teil" der Arbeit der Caterer nicht in Österreich erledigt wurde, sondern bei der Be- und Entladung der Speisen und Getränke in Ungarn stattfand. Dienstanfang und Dienstende waren ebenfalls in Ungarn, dort wurden die administrativen Aufgaben erledigt. Daher komme die Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung."

Damit dürften "Langläufe" nach Westerland o.ä. schwierig werden.


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