[AT] Handelsgericht kippt 30 Klauseln aus BB von Flixbus (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 09.10.2019, 23:29 (vor 1632 Tagen) @ GibmirZucker

Hoi,

Die Strafe ist wohl auch so gering ausgefallen, um komplizierten Rechtsstreit zu vermeiden. Der Bus gehört nicht Flix - also wäre der Besitzer geschädigt beim Einziehen des Busses.

Das hat die Schweizer Behörden nicht zu interessieren. Es zählt lediglich, wer Inhaber der Bewilligung der Fahrt ist und damit die Gesamtverantwortung trägt. Der Fall ist also sogar recht einfach, weil es juristisch gesehen in der Schweiz genau einen einzigen Verantwortlichen hat. Und das ist die Flixbus DACH GmbH.

Wie das Flixbus dann mit dem Besitzer des Busses regelt, ist dann allein das Problem von Flixbus. Mit diesem Rechtsstreit hat die Schweiz dann überhaupt nichts mehr zu tun. Das wäre dann ein separates nachgelagertes Verfahren nur zwischen Flixbus und dem Bus-Eigentümer.

Das ist in etwa mit einem ICE in der Schweiz zu vergleichen. Obwohl die DB Fernverkehr AG die Eigentümerin des Rollmaterials ist, trägt SBB Personenverkehr auf Schweizer Gleisen die alleinige Verantwortung. Weil die SBB sind der Konzessionär der durchgeführten Fahrt und nicht die DB.

Aber Flix hat die Fahrkarten verkauft, mit dem Risiko, dass sie falsch genutzt wurden. Weiter hat der Fahrer keine Möglichkeit, Fahrgäste, die nach der Rauchpause nicht zurück kommen, in den Bus zu zwingen. Das wäre Nötigung und die Polizei in Basel lässt sicher nicht nach flüchtigen Fahrgästen fanden, damit sie in Handschellen in den Bus gebracht werden. Aber an sich wäre das eine Idee für die Konkurrenz, Flix zu schädigen indem man täglich zehn Fahrgäste einschleust, die in Basel aussteigen. Das Unternehmen wäre bald Pleite, gäbe es täglich Kontrollen.

Das ist das Risiko, dem sich Flixbus täglich in der Schweiz aussetzt. Es hat aber auch niemand Flixbus gesagt, sie müssten Fahrten über Schweizer Gebiet anbieten. Das ist ihr eigener Entscheid, also tragen sie auch das Risiko.

Das Problem im vorliegenden Fall war ja, dass der Flixbus-Chauffeur explizit den Ausstieg in Basel gestattet hatte, noch bevor er in Zürich losfuhr. Weiter gab es im Buchungsprozess keinerlei direkte Hinweise auf die Rechtslage und auch sonst wurde nirgends im Bus darauf aufmerksam gemacht.
Flixbus kann zwar Personen nicht daran hindern, dass sie an einem Halt einfach verduften, aber Flixbus hätte zumindest diverse Möglichkeiten, sich möglichst schadlos zu halten. Da gäbe es direkte Einblendungen im Buchungsprozess, Merkblätter im Bus, explizite Hinweise des Fahrpersonals oder bei Gepäck die Möglichkeit, dass dem Fahrgast vor dem Verlad klar gesagt wird, dies bekommt er in jedem Fall erst nach der Grenze wieder.
Aber wenn der Fahrer noch vor Abfahrt in Zürich sagt, in Basel auszusteigen ginge problemlos, dann ist das auf jeden Fall ein rechtswidriges Verhalten, wofür die Flixbus DACH GmbH nunmal die Verantwortung trägt.


Grüsse aus Zermatt.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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