Das ist schon seit Jahren so. (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Freitag, 19.07.2019, 20:41 (vor 2436 Tagen) @ Hansjörg

Restwerte von eCoupons in Verbindung mit Gutscheinen verfallen ersatzlos.

Denn eCoupons sind keine Gutscheine und daher nicht wie Bargeld zu sehen.

Aber der Geschenkgutschein ist wie Bargeld zu sehen. Angenommen du hättest so etwas wie einen eCoupon für den personenbedienten Verkauf, würdest du auch blöd schauen, eev oder du einen 50 Euro-Schein hinlegst, aber nur nichts zurück bekommst, obwohl nach Anrechnung des eCoupons nur nur noch 40,30 Euro zu bezahlen wären.


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