Abkommen kann man auch kündigen (Allgemeines Forum)

fbettker, Freitag, 17.05.2019, 12:37 (vor 1806 Tagen) @ lululu
bearbeitet von fbettker, Freitag, 17.05.2019, 12:42

@musicus und @lululu:

Ich glaube, ihr seid argumentativ näher beieinander als ihr selbst glaubt.

Man hier deutlich unterscheiden zwischen einer möglichen Kerosinsteuer bei Inlandsflügen oder bei internationalen Flügen.

@lulu: In den beiden Artikeln deiner verlinkten Links (airliners.de und klimaschutz-portal.aero) werden sowohl auf rechtliche als auch wirtschaftliche Bedenken gegenüber einer Kerosinsteuer auf internationalen Flügen geäußert. Beide Artikel geben indirekt zu, dass jedoch bei Inlandsflügen eine Kerosinsteuer rechtlich möglich wäre - im zweiten Artikel wird sich nur hinterfragt, weil die finanziellen Einnahmen geringer wären als vom Umweltbundesamt vorhergesagt.

Auch im Wikipedia-Artikel wird darauf hingewiesen, dass eine Kerosinsteuer bei Inlandsflügen rechtlich durchsetzbar wäre ("Die Rechtsgrundlage bildet die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003, die den nationalen Regierungen die Möglichkeit zur Einführung einer Steuer auf Turbinenkraftstoff für kommerzielle Inlandsflüge einräumt.")

(Abgesehen, davon dass der Ansatz auf airliners.de mit einer zugrundeliegenden Steuerlast von 50% wie beim Diesel zumindest willkürlich, aber wohl auch viel zu hoch gegriffen ist.)

In der Diskussion um eine Kerosinbesteuerung geht es aber eigentlich nur um Inlandsflüge, weil alles andere (also z.B. eine EU-weiter Regelung) sowieso nicht realistisch ist. Und es geht nicht darum, wie viele Million Euro der Bund durch eine Kerosinsteuer einnehmen würde, sondern darum, dass alternative Verkehrsmittel mit einer besseren Klimabilanz wie die Bahn finanziell attraktiver werden.

Man kann sich darüber streiten, ob sich eine Steuerbelastung für ein Verkehrsmittel an seiner "Klimabilanz" orientieren soll, aber dass das Verkehrsmittel mit der schlechtesten Klimabilanz die niedrigste Besteuerung erfährt wie z.Zt. das Flugzeug, ist nicht einzusehen.

Wenn der deutsche Urlauber seinen Jahresurlaub mit seiner Familie in Spanien oder Italien verbringen will (wie das jährlich millionenfach geschieht), wird er sich meist für das Flugzeug entscheiden - daran würde auch eine Kerosinsteuer nichts ändern. Möchte ich allerdings von Hamburg nach Berlin, von Berlin nach München, oder von Köln nach Nürnberg reisen (wie das in der Summe zahlenmäßig viel häufiger geschieht als die oben erwähnten internationalen Urlaubsreisen), habe ich die realistische Wahl zwischen Auto, Bahn und Flugzeug. Und da hätte eine Kerosinsteuer eben (wie der Name sagt) einer "steuerliche" Wirkung, weg vom Flugzeug.

Ich verweise auf ein (allerdings schon älteres) Konzept vom Umweltbundesministerium zu dem Thema (aus dem Jahr 2005):

https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Flugverkehr/Kerosinsteuer/ke...

Dort wird auch darauf eingegangen, wie verhindert werden kann, dass Fluggesellschaften im Ausland "tanken" und so tatsächlich mehr statt weniger Kerosin verbraucht wird.


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