Ich muss hier mal Frust loswerden bzgl Meinungsfreiheit (Allgemeines Forum)

liebe70, Freitag, 19.02.2010, 10:58 (vor 6004 Tagen) @ Burkhard

Und dann tue ich das auch, Loyalität hin oder her. Daran ist m.E. auch nichts Geschäftsschädigendes.


Da hast Du im Prinzip *g* ja völlig Recht!
Bei DSO meine ich auch eher so Leute, die schreiben, dass alle Doppelstockwagen "scheiße", alle ESTW "gefährlich" und die Bundesbahn sowieso "viel besser" sind/war. Das ist für mich dann schon geschäftsschädigend - vor allem, wenn man dann noch als Betriebseisenbahner einen Unfall mit "endlich wieder ein Scheiß-Dosto weniger" kommentiert.

Nur weil sich jemand einen Nicknamen wie beispielsweise " Disponent" oder "Fahrdienstleiter" oder "Zuglaufüberwachung" oder was weiß ich zulegt, so bedeutet das noch lange nicht, daß er das auch als Tätigkeit innehat. Die wenigsten DB-Mitarbeiter haben einen direkten Bahnbezug als Nicknamen.

Wer aber mit seinem Arbeitgeber so über Kreuz liegt, dass er in einem Internet-Forum (und möglichst noch anonym) bewusst Dinge veröffentlicht, die der DB nur schaden können, der muss sich fragen lassen, was ihn noch bei diesem Arbeitgeber hält. Ein gewisser Grad an Identifikation ist nötig - wenn ich den nicht mehr habe, packe ich nicht anonym aus, sondern dann kündige ich und suche mir einen neuen Arbeitsplatz. Danach kann ich ungestraft reden.


Das sehe ich im Übrigen ganz genauso. Wer so unglücklich ist, kann sich doch was hübsches Neues suchen.

Meistens liegt es allerdings nicht an der unmittelbaren Tätigkeit oder dem Unternehmen, sondern an den äußeren Umständen. Sich etwas neues zu suchen, ist zwar schön und gut, aber ob derjenige dann da glücklicher ist?

Na ja, bis zu einem gewissen Grad kann und sollte da jeder Chef auch fünfe gerade sein lassen. Nicht jedes betriebliche Internum ist geschäftsschädigend, wenn es herauskommt.


"fünfe gerade sein lassen" ist halt etwas, was man vertraglich nur schwer regeln kann. Deshalb gibt es in der Regel Formulierungen, die einfach grundsätzlich ausschließen, dass man sich in der Öffentlichkeit äußern darf. Solange das alles nichts schlimmes ist, wird man deshalb vermutlich auch nie angesprochen werden. Wenn man aber unterschiedlicher Ansicht darüber ist, was nun geschäftsschädigend ist oder nicht, ist es das gute Recht des Arbeitgebers, an der Stelle den - vertraglich sowieso vereinbarten - Maulkorb zu verpassen.

Was ist, wenn das "geschäftsschädigende" zu allem Übel beispielsweise sicherheitsrelevant oder kriminell ist? Hätten brav alle ihre Klappe gehalten, wäre der DB-Datemnschutzskandal nie ans Tageslicht gekommen.

Gruß, Ralf


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