Selber dran halten (Allgemeines Forum)

Henrik, Samstag, 09.02.2019, 19:40 (vor 1875 Tagen) @ ThomasK

Da sage ich knallhart:

Wenn die Leute ihren Arsch nicht hochbekommen und die Planfeststellungsunterlagen, die 30 Tage öffentlich ausliegen, nicht SELBST prüfen, dann sollen sie hinterher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, gefälligst ihre Klappe halten.

wahrlich eine knallharte Haltung.
Liegt diese nur in diesem Falle vor oder gilt sie bei Dir generell, oder generell, aber nicht im Großraum Stuttgart und ggf weiteren Ausnahmen nach Deinem gusto?
Und wie klappt das so mit dem selber dran halten?

Der Rückbau der Gleisanlagen in Hösbach und Laufach war seit der Planfeststellung öffentlich.

Die Deutsche Bahn hatte sogar WIEDERHOLT auf den Rückbau der Gleisanlagen hingewiesen.

Das betrifft sowohl Hösbach (PFA 5) als auch Laufach (PFA 3):

https://www.hanau-nantenbach.de/service/aktuelles/meldung/neuer-haltepunkt-hoesbach-bau...

https://www.hanau-nantenbach.de/files/downloads/Bahn_Ausbaustrecke_Hanau-Nantenbach_18_...


Die Einwendungsfrist endet erst 2 Wochen nach der öffentlichen Planauslegung.


___________


Fazit: Wer noch nicht einmal die grundlegenden Dinge im Eisenbahnrecht beherrscht, darf sich jetzt nicht beklagen

..schreibt einer, der noch gleich wie gut das Eisenbahnrecht beherrscht?

nach Deiner Interpretation des Eisenbahnrechts wäre ja eine solche Steigung um die es hier geht (zumindest bei Neubauten) gar nicht zulässig.

Selber schuld, kann ich da nur sagen.

Dass man der DB Netz auf die Finger schauen muss, sollte sich doch inzwischen so ganz allmählich herumgesprochen haben.

Das Anhörungsverfahren wurde im März 2009 eingeleitet.

Welchen Zeitraum willst Du mit Deinem "inzwischen" beschreiben?

und überhaupt, hast Du Dir denn selbst überhaupt den Planfeststellungsbeschluss mal durchgelesen?


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