Bei unpünktlicher Zustellung wäre Kulanz angebracht. (Fahrkarten und Angebote)

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Dienstag, 22.01.2019, 09:40 (vor 2615 Tagen) @ JeDi

Wenn die DB nicht in der Lage ist innerhalb der Gültigkeit einer BC diese dem Kunden zuzustellen, ist dieser nicht verpflichtet daraus resultierende Nachteile in Kauf zu nehmen. Ich vermute mal in einem Zivilprozess gäbe es gute Chancen für den Fahrgast, der eine gültige BC hat, diese sich aber nicht durch sein Verschulden gerade nicht physisch in seinem Besitz befindet.


Das wird der NS, ZS oder sonstwem im Zweifel egal sein.

Ja. Oder auch die zeigen Verständnis. Ist das wirklich so ein Fremdwort für dich?

Im übrigen ist es in solchen Fällen kein Problem, vom BahnCard-Service eine vorläufige BahnCard zu bekommen.

Die auch erst einmal ankommen muss.


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