BC im Navigator gilt nur bei der Eisenbahn in Deutschland! (Fahrkarten und Angebote)

markw, Dienstag, 22.01.2019, 00:57 (vor 2615 Tagen) @ JeDi

Das würde ich auch nicht diskutieren. Aber eben dann den ZUB aufzufordern einen Aufzuschreiben. Dann legst Du Widerspruch ein und fertig. Dann kündigst Du das dem Zub auch noch und dann überlegt er es sich.


...und dann macht ers, und du bist 50 EUR ärmer. Was sollen eigentlich solche Ratschläge? Und was soll ein Widerspruch in einer glasklaren Sache bringen?

Ich sehe da glasklar kein Problem. Insofern wäre ein Widerspruch erfolgreich.


Auf welcher Grundlage? Du liest aber schon, was du anhakelst, wenn du die erste BC aufs Handy lädst?

Wo ist das Problem? Der Kunde hat eine gültige Bahncard besessen und vorweisen können. Ich habe seit gefühlt 2 Jahren sowohl in D, den Niederlanden, auch Österreich und Dänemark nur die digitale BC vorgezeigt. Wird überall anerkannt und falls sich irgendein ZUB seltsam aufführt, sollte eine Beschwerde erfolgreich sein. Der Kunde hatte ja zum Fahrzeitpunkt eine gültige Bahncard.


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