Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 26.11.2018, 21:47 (vor 2679 Tagen) @ sflori
bearbeitet von EK-Wagendienst, Montag, 26.11.2018, 21:49

Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?


Ja, das ist legitim. Die Erstattung richtet sich nach dem Preis, nicht nach dem Wert.

Falls das Gefühl besteht, dass der Preis nicht 19 € beträgt, kann man das natürlich hinterfragen. Ich halte die Angabe jedoch für realistisch.


Bye. Flo.

habe da mal mich kundig gemacht was das genau ist, und aktuell steht dort dieses:

Im Fahrgastrechtefall wird im Rahmen von Erstattung / Entschädigung ein Kaufpreisanteil für die Fahrkarte in Höhe von 19,00 € zugrunde gelegt.

https://www.mytrain.de/?utm_source=maxdomeshop&utm_medium=overlay&utm_campaign=...

Das gleich wurde vor einem Jahr auch schon von der DB so beantwortet.

Hier noch die AGB zu dem Ticket:
https://www.mytrain.de/agb/

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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