Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Montag, 26.11.2018, 15:47 (vor 2683 Tagen) @ sflori
bearbeitet von mmandl, Montag, 26.11.2018, 15:48

Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?


Ja, das ist legitim. Die Erstattung richtet sich nach dem Preis, nicht nach dem Wert.

Falls das Gefühl besteht, dass der Preis nicht 19 € beträgt, kann man das natürlich hinterfragen. Ich halte die Angabe jedoch für realistisch.


Bye. Flo.

Ich würde als für die Fahrgastrechte relevanten Preis der gebuchten Fahrkarte folgenden as maßgeblich erachten:

PreisxxxxxxxxxxxxxxFahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis zum Buchungszeitpunkt Fahrt 1]
Preis Fahrkarte = -------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------
Preis Fahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis Fahrt 1 + 2]+[Hypothetischer Preis maxdome für die Laufzeit]


Das scheint mir der Preis zu sein, den der Fahrgast für die Fahrt "tatsächlich entrichtet" hat i.S.d. Art. 16 Abs. 1 UAbs. 3 FRVO


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