Ich meine nicht Verspätung sondern Stehenlassen am Bahnsteig (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Donnerstag, 25.10.2018, 10:01 (vor 2705 Tagen) @ Garfield_1905

Ich meine, wegen mangelhaften Rechten in der Weiterbeförderung oder Übernachtunterbringung den Kunden dazu zu drängen, deutlich früher zu fahren und einen langen Aufenthalt unterwegs zu haben, finde ich nicht in Ordnung.

Die "Schlechtleistung" ist hier nicht das die Verspätung die zum Verpassen des Anschlusses führt, sondern der ggf. vorhandene Mangel an Entgegenkommen dem Kunden gegenüber im Falle des Verpassens des Anschlusses, bzw. das Lassen des Kunden im Unklaren darüber.

Im wesentlichen geht es nichtmal (nur) um die Entschädigung, sondern darum, überhaupt die Sicherheit zu haben, eine akzeptable Nachtunterkunft zu haben, oder zurückfahren zu können, oder anders weiterfahren zu können, nach Wahl des Fahrgastes.


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