-1 -- Abwälzen auf Kunden ? (Fahrkarten und Angebote)

Garfield_1905, Donnerstag, 25.10.2018, 00:27 (vor 2704 Tagen) @ martarosenberg

Der Umgang mit Schlechtleistungen eines Dienstleisters soll nicht auf den Kunden abgewälzt werden. (...)

Sorry, aber so ein Satz ärgert mich maßlos. Es gibt für Verspätungen / Ausfälle '1000' Gründe. Sicher auch genügend, die mit dem EVU und / oder der Infrastruktur zu tun haben. Und bei denen passieren auch Fehler resp. 'Schlechtleistungen', das kann niemand ernsthaft bestreiten. Es gibt aber auch genügend Gründe, die vom EVU und / oder Infrastruktur nicht zu verantworten sind. Ich nenne nur mal als Beispiel Notarzteinsätze am Gleis (= PU's, also auch die in Emmendingen) oder im Zug (kommt gar nicht so selten vor), Kabelklau von geisteskranken Verbrechern oder, oder, oder ..., von Wetterunbilden rede ich dabei nicht mal.

Und es ärgert mich, das gem. FGR hier grundsätzlich 'die Bahn' (= alle EVU's) in Regreß genommen wird, egal ob Schuld oder nicht. Ich hoffe nicht, das ich mit diesem Satz jetzt einen 'Shitstorm' auslöse. Das ist ganz sicher nicht meíne Absicht, sondern es ist halt meine Meinung, das dies anders geregelt sein müßte. Wenn ich mich ins Auto setze und meinen Termin verpasse, weil ich ohne eigenes Verschulden in einen Unfall / Stau komme, kann ich mir das auch nicht vom Betreiber der Strasse ersetzen lassen. Ich bin mir aber darüber im Klaren, das die Wahrscheinlichkeit für andere Regelungen gegen '0' gehen. Und meinetwegen hinken solche Vergleiche auch ... ;-)

Das gilt übrigens auch für die Regelung, das immer das letzte EVU einer Reisekette dafür zuständig ist (und bezahlen muß !), den Reisenden ans Ziel z.B. mit Taxi o.ä. zu bringen oder ggfs. ein Hotel zu besorgen. Recht häufig ist dieses EVU gar nicht Schuld daran, das der Reisene strandet, sondern ein anderes EVU in der Reisekette vorher. Das der Reisende vom Grundsatz her erstmal ans Ziel gebracht werden muß, steht dabei für mich - fast ... - außer Frage, auch wenn ich aus eigener Erfahrung sagen kann, das mitunter (!) Dummheit, Unwissenheit und ..., ja, auch Mutwillen des Reisenden dazu geführt hat, das er nicht wie geplant ans Ziel kommt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ! Es gab in meiner Praxis daher auch schon einige Fälle, in denen ich die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung bzw. Hotel strikt abgelehnt habe. Mir geht es aber in erster Linie um die Kostenverteilung unter den EVU's. Und diese Kosten sind z.T. nicht unerheblich. Aber vermutlich wäre der Aufwand zu groß, hier unter den EVU's Verrechnungen vorzunehmen, zumal es sicher Fälle gibt, wo auch noch zusätzlich die 'Schuldfrage' strittig ist.

PS. Ich hab' aber auch schon mal Taxis organisiert, wo die Reisenden ganz offensichtlich 'gepennt' haben, weil es mitten in der kalten Nacht war und sie - angeblich ... - nicht genügend Geld hatten. Kann ich's überprüfen ? Also sooo ganz hartherzig bin ich dann doch nicht ! :-)


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