Leider keine Antwort ... (Fahrkarten und Angebote)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 24.10.2018, 05:55 (vor 2705 Tagen) @ Garfield_1905

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?

Vielleicht weil der Betroffene ungerne die Katze im Sack kauft sondern wissen möchte, ob er im Fall der Fälle abgesichert ist. Bahnverspätungen sollen gerüchteweise mehr als einmal pro Jahrzehnt auftauchen. Vielleicht möchte der Betroffene einfach vermeiden, bei einer Verspätung des RE von 15 Minuten ganze 4 Stunden auf dem wenig einladenden Bahnsteig von FFS rumlungern zu müssen und dann noch für 135 Euro einen Flexpreis kaufen zu müssen, um nach Berlin zu kommen.

Zur eigentlichen Frage des TO: Tatsächlich besteht kein Anspruch auf Fahrgastrechte, da es sich um zwei getrennte Beförderungsverträge handelt. Für die Weiterfahrt ist jedoch über das Agreement of Journey Continuation gesorgt. Du kannst also 4 Stunden später nach Berlin weiter reisen. Angeblich - ich wiederhole: angeblich - sollen in solchen Fällen auch Hotelkosten übernommen werden. Zumindest wurde das so in der Presse mal angekündigt. Ein offizielles Dokument habe ich dazu jedoch noch nicht gesehen. Mithin würde ich mich auf die gewünschte Verbindung nicht verlassen.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!


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